Die JusProg-Jugendschutzprogramme für Android und iOS wurden von der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) nach § 11 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags anerkannt.
Zusammen mit der bestehenden Anerkennung des JusProg-Jugendschutzprogramms für Windows gibt es nun für alle bei Minderjährigen gängigen Betriebssysteme eine gesetzliche Anerkennung der bereits seit längerer Zeit angebotenen JusProg-Jugendschutzprogramme.
Stefan Schellenberg, Vorsitzender des Vorstands von JusProg e. V.: „Wir freuen uns, dass die Eignung unserer Jugendschutzprogramme als Kinderschutzfilter im Internet erneut bestätigt wurde. Die gesetzliche Anerkennung ist ein wichtiges Signal in Richtung Eltern, die ihre Kinder vor Inhalten im Internet schützen wollen und auch eine Bestätigung für Schulen, die aktuell vor der Herausforderung stehen, Endgeräte für das Homeschooling jugendmedienschutzsicher zu machen. Vor allem in Bezug auf gefährdende und verstörende Inhalte aus dem Ausland gibt es keine Alternative zu Jugendschutzprogrammen, die auf den Geräten installiert werden, die von den Kindern genutzt werden.
Nach den Regelungen des JMStV hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) innerhalb von drei Monaten zu prüfen, ob die FSM möglicherweise bei der Anerkennung ihren gesetzlich vorgegebenen „Beurteilungsspielraum“ überschritten hat. [Update 8.2.2021: Die KJM hat die Entscheidung der FSM bestätigt.]
Die Anerkennung von JusProg für iOS erfolgte ohne Auflagen. Die Anerkennung für JusProg für Android erfolgte mit der Auflage, eine zusätzliche Info-Seite zur Filterung anderer Apps auf dem Gerät in die JusProg-App zu integrieren.
Unter Hinweis darauf, dass nach Rechtsauffassung der FSM dies nicht vom JMStV gefordert sei, hat die FSM mit Blick auf die diesbezüglichen Diskussionen auch rechtlich vorsorglich offiziell eine „plattformübergreifende Anerkennung“ der Jugendschutzprogramme für mobile Endgeräte zusammen mit der Anerkennung von JusProg für Windows ausgesprochen.