Wie schützen wir und warum?
Die JusProg Filtersoftware gleicht beim Aufruf einer Webseite die Adresse der Seite mit einer Filterliste ab. Steht die aufgerufene Seite auf der Liste mit einer höheren Altersstufe als für das surfende Kind eingestellt ist, wird die Website nicht angezeigt. Die Filterliste enthält alle Themen und Inhaltsarten im Internet, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Die Kriterien zur Bewertung von Webseiten sind sehr umfangreich. Seiten werden ausschließlich nach ihrem Inhalt und Jugendschutzrelevanz bewertet, ohne Rücksicht auf Geschmäcker oder Meinungen.
Insgesamt versuchen wir so viele Seiten wie möglich zu erfassen und Altersgruppen zuzuordnen, unabhängig von der inhaltlichen Ausrichtung. Nur so können wir sinnvoll erreichen, dass Kinder und Jugendliche einen möglichst breiten Zugang zu Internet bekommen ohne vielfach auf Inhalte zu stoßen, die nicht für sie geeignet sind. Die Seiten werden automatisiert von sogenannten Spidern erfasst und aufgrund bestimmter Wortverknüpfungen identifiziert. Die Seiten, die uns zur Überprüfung vorgelegt werden, werden alle von menschlichen Prüfern (Netagents) überprüft und entsprechend neu altersklassifiziert.
Das JusProg-Jugendschutzprogramm durchläuft verschiedene Prüfungen für die Entscheidung, ob eine Webseite angezeigt wird oder nicht. Diese Prioritäten werden dabei berücksichtigt:
- 1. BPjM-Liste (absolut verbotene Webseiten)
- 2. Elternlisten (Freischaltung/Blockade durch Eltern für ihr Kind)
- 3. Website-Label age.xml / age-de.xml
- 4. JusProg-Filterliste
- 5. ggfls. Echtzeit-Filterung (OTF)
In den Altersstufen bis 12 Jahre wird eine nach diesen Prüfungen weiterhin „unbekannte“ Seite vorsichtshalber blockiert, ab der Alterstufe 12 wird sie für einen größeren (wenn auch damit etwas unsichereren) Surfraum angezeigt. Sofern in der Software die Echtzeit-Filterung OTF aktiviert ist, das ist bei Installation ab dem Alter 6 standardmäßig der Fall, dann erfolgt die Filterung nach diesem Ergebnis.
Nein, es geht einzig um Jugendschutz, wie wir ihn entsprechend dem Gesetz umsetzen müssen, nicht um Zensur. Die Nutzung des Systems ist freiwillig und kostenlos. Die Software hat außerdem eine individuelle Whitelist Funktion, mit deren Hilfe Eltern beliebige Seiten per Eingabe ihres Elternpasswortes freigeben können. So liegt die letztendliche Entscheidung über die Blockade einer Seite nicht bei der JusProg-Liste, sondern bei den Eltern, die die Filtersoftware einsetzen. Zudem können alle Seitenbetreiber ihre Seiten mit einem Label (age.xml / age-de.xml) versehen, welches von der Software behandelt wird.
Ganz wichtig ist: Die Entscheidung über den Einsatz des JusProg-Jugendschutzprogrammes liegt allein in den Händen der Eltern. Diese entscheiden über die Altersgruppe, mit der ihr Kind surft und auch darüber, ob sie die Software einsetzen oder auch wieder deinstallieren. Erwachsene können auf dem gleichen Rechner (nach Eingabe ihres Eltern-Passwortes) uneingeschränkt surfen.
Wir verstehen das JusProg-Jugendschutzprogramm als Beitrag zu mehr Freiheit im Internet: Erwachsene können frei surfen und Minderjährige dürfen das Internet erobern und ausprobieren lediglich mit der Einschränkung der Seiten, die für sie potentiall beeinträchtigend sind. Ohne die intelligenten Filter von JusProg würde vermutlich im Internet weit mehr verboten werden.
Laut Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) sind Anbieter von sogenannten entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (z.B. softerotische oder gewaltdarstellende Inhalte) dazu verpflichtet, entweder eine Sendezeitbegrenzung (Anzeige der Seite nur zwischen 22/23 Uhr abends und 6 Uhr morgens) zu beachten, ein technisches Mittel (z.B. Eingabe und Check der Personalausweisnummer) einzusetzen, oder eine anerkannte Filtersoftware (Jugendschutzprogramm) einzusetzen. JusProg bietet ein entsprechendes Jugendschutzprogramm an, das seit 2012 offiziell nach § 11 JMStV anerkannt ist. Die Anerkennung wurde zuletzt im März 2019 durch die FSM erneut bestätigt. Die KJM sah zwar (formal durch die zuständige mabb) zunächst den Beurteilungsspielraum der FSM bei der Anerkennung überschritten, das Berliner Verwaltungsgericht stellte die Anerkennung des JusProg-Jugendschutzprogramms für Windows in einer Eilentscheidung zwischenzeitlich wieder her.
Weil JusProg sich branchen- und unternehmensübergreifend um die Anerkennung kümmert, dürfen in Deutschland entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte verbreitet werden, wenn sie mit einem zutreffenden Website-Label (age.xml / age-de.xml) gekennzeichnet sind, das anerkannte Jugendschutzprogramme auslesen können. Ihr Unternehmen profitiert auch von dieser sogenannten „Privilegierung“? Dann sollten Sie unbedingt den JusProg e.V. mit einer Mitgliedschaft unterstützen, um diese juristischen Vorteile dauerhaft abzusichern. (Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung, wenden Sie sich bitte mit Fragen an einen Rechtsanwalt).
Das age.xml / age-de.xml-Label
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) verpflichtet Anbieter von potentiell entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (also Inhalten ab Alterstufe 16) sowie alle größeren kommerziellen Anbieter, ihre Webseite für ein Jugendschutzprogrmam zu „programmieren“. Gemeint ist damit, dass der Anbieter ein sogenanntes Website-Label im Format age.xml / age-de.xml auf seiner Webseite installieren soll. Dies ist eine einfache Datei, die der Website-Anbieter an eine bestimmte Stelle auf dem Server (Root) ablegt. Idealerweise enthält die xml-Datei für die gesamte Website die notwendigen Altersinformationen, es können jedoch auch Einzelseiten individuelle Alterseinstufungen bekommen. Jugenschutzprogramme können diese Altersinformation auslesen und dann gegebenenfalls den Seitenaufruf für Minderjährige blockieren. Auch die JusPorg-Software berücksichtigt age.xml und age-de.xml. Die übergreifende Datei age.xml gilt dabei international, die Datei age-de.xml speziell für Deutschland
Von der Idee her ist die age-de.xm-Datei etwas Ähnliches wie die Google Sitemap oder die robots.txt, nur eben für Altersklassen. Die Datei liegt auch an der gleichen Stelle auf dem Server. Es gibt wie bei Kinofilmen oder Computerspielen ab 0, ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren.
Wir bieten einen kostenfreien Label-Generator, mit dem sich innerhalb von Minuten ohne technische Kenntnisse passende age.xml und age-de.xml Dateien erstellen lassen: JusProg Label-Generator
Mehr Informationen zum Website-Label erhalten Sie (englischsprachig) auf age-label.com sowie deutschsprachig auf age-label.de