FAQ zu den JusProg-Jugendschutzprogrammen
Informationen zum JusProg-Jugendschutzprogramm für Windows finden Sie in den „FAQ für Windows„.
FAQ zum JusProg-Jugendschutzprogramm für Android finden Sie auf dieser Seite https://www.jugendschutzprogramm.de/faq/android/
FAQ zum JusProg-Jugendschutzprogramm für iOS (iPhone/iPad) finden Sie auf dieser Seite https://www.jugendschutzprogramm.de/faq/ios/
FAQ zum JusProg-Jugendschutzprogramm für Mac (Macbook und Macintosh-Desktop-Computer) finden Sie auf dieser Seite https://www.jusprogdns.com/geraete-einrichtung/macos/
Informationen zum nameserverbasierten Jugendschutzprogramm JusProgDNS finden Sie bei https://www.jusprogdns.com
FAQ zu JusProgDNS finden Sie bei https://www.jusprogdns.com/faq/
Allgemeines
Das JusProg-Jugendschutzprogramm ist ein System, mit dem Eltern (Lehrer, Erziehungsberechtigte etc.) Kinder und Jugendliche vor möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet schützen können.
JusProg hat verschiedene Software-Produkte und Apps für alle Endgeräte, die von Minderjährigen häufig genutzt werden. Wir bieten mit JusProgDNS darüber hinaus auch Lösungen für Schulen und Netzwerke.
Bei allen JusProg-Jugendschutzprogrammen gilt: Während die Kinder und Jugendlichen im Internet surfen, prüft die JusProg-Software oder JusProg-App bzw. JusProgDNS im Hintergrund, ob die aufgerufenen Inhalte für die Altersstufe angemessen sind. Entsprechend werden die Websites durch die Software angezeigt oder geblockt.
Die Filterlisten werden permanent automatisch aktualisiert, darum müssen sich Eltern nicht kümmern. Die Filterlisten liegen auf dem JusProg-Servern in zwei Rechenzentren in Deutschland. Die JusProg-Anwendung „fragt“ dort beim Surfen Ihres Kindes jeweils nach, für welche Altersklasse eine aufgerufene Webseite geeignet ist – dies geschieht mit hohen Datenschutzstandards. Außerdem werden die Einträge der Eltern in der Software oder App (White-/Black-Listen) sowie Anbieterkennungen der Webseiten (age.xml / age-de.xml) berücksichtigt.
In der JusProg-Software lassen sich folgende Altersstufen individuell pro Kind (Benutzerprofil) einstellen:
- „ab 0 Jahre“ – es werden vorwiegend die auf der Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) verzeichneten Websites angezeigt und einige Ergänzungen, die JusProg intensiv geprüft hat. Außerdem solche Webseiten, die Eltern selbst in der Software auf die persönliche Whitelist gesetzt haben und Websites, die vom Anbieter der Website mit einer speziellen Jugendschutz-Technik (age.xml / age-de.xml-Label) als „Altersstufe 0“ gekennzeichnet wurden. Alle anderen Websites werden blockiert.
- „ab 6 Jahre“ – angezeigt werden alle Websites der Whitelist der fragFINN-Kindersuchmaschine (www.fragfinn.de), von der ergänzenden JusProg-Filterliste mit Altersstufe 6 (händisch von JusProg-Mitarbeitern dafür freigegeben) sowie von der Eltern-Whitelist und Websites mit Anbieter-Kennung „ab 6“ und darunter. IP-Adressen, mit denen keine Inhalte aufrufbar sind, werden automatisiert freigegeben. Alle anderen Websites werden blockiert. Sofern Sie die „On-the-fly“-Filterung (OTF) in den Elterneinstellungen aktiviert haben (sie ist bei Installation standardmäßig für die Altersstufen 6 – 11 Jahre sowie 12 – 15 Jahre aktiviert, kann im Elternbereich deaktiviert werden), werden dem System unbekannte Webseiten einer Schnellprüfung unterzogen. Erkennt die Schnellprüfung keine Probleme, wird die Webseite angezeigt. Kann die Schnellprüfung die Seite nicht interpretieren, wird die Seite bis Alter 12 vorsichtshalber blockiert.
- „ab 12 Jahre“ – Alle nicht bekannten/blockierten Webseiten sind freigegeben. Blockiert werden die Websites von der Eltern-Blacklist in der JusProg-Software, Websites mit der Anbieter-Kennung höher als 12 Jahre (also 16, 18) sowie alle Websites, die auf der JusProg-Filterliste stehen mit Altersstufen höher als 12 Jahre. Gesperrt werden auch die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste). Wenn in der Software die On-the-fly-Filterung (OTF) aktiviert ist (in der Altersstufe 12-15 ist OTF bei Installation standardmäßig aktiviert), werden bislang dem System unbekannte Webseiten vor Anzeige noch einem Schnell-Check unterzogen und ggfls. blockiert, sollte der Schnell-Check auf der Webseite problematische Worte erkennen. Kann diese Sofortprüfung kein Ergebnis liefern, wird die Webseite in der Einstellung ab 12 Jahren angezeigt.
- „ab 16 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Blockiert wird ähnlich wie bei Altersstufe 12, nur eben mit der Altersstufe 16.
- „ab 18 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Gesperrt werden lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites mit z.B. Kinderpornografie (Liste der Bundesprüfstelle BPjM).
Tipp: Die Altersstufen 0 und 6 arbeiten nach dem Whitelist-Prinzip: Alles Unbekannte und von der OTF-Echtzeitprüfung (standardmäßig ab 6 Jahre aktiviert) nicht Interpretierbare ist blockiert. Damit ist der Surfraum kleiner, aber sicherer. Ab der Altersstufe 12 gilt das Blacklist-Prinzip: Alles dem JusProg-System Unbekannte ist frei zugänglich (bei angeschalteter On-the-Fly-Filterung nur, wenn ein Schnell-Check keine problematischen Inhalte identifiziert hat). Damit ist der Surfraum deutlich größer, aber auch unsicherer.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) wird von Medienpädagogen betreut und verzeichnet vorwiegend Einträge von Webseiten, die nicht nur für Kinder tauglich, sondern auch empfehlenswert sind. fragFINN ist vor allem für Kinder im Grundschulalter sehr zu empfehlen. Die Nutzung ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.
Nein, einen absolut sichereren Jugendschutzfilter kann es nicht geben – dafür ist das Internet zu groß und zu schnell wachsend.
In den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ Jahre werden die Websites angezeigt, die Medienpädagogen für die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) ausgewählt haben, bei „ab 6“ werden neben den fragFINN-Einträgen weitere händisch vom JusProg-Team als für das Alter als akzeptabel klassifizierte Seiten angezeigt. Bei aktivierter On-the-fly-Echtzeitprüfung auch diejenigen Webseiten, bei denen bei der Prüfung keine potentielle Entwicklungsbeeinträchtigung festgestellt wurde. Ergebnis: Hohe Sicherheit, aber nur ein begrenzter Kinder-Surfraum. Mit OTF-Echtzeitprüfung (standardmäßig ab 6 Jahre aktiviert) ist die Sicherheit etwas geringer, aber der Surfraum deutlich größer. In den Altersstufen „ab 12 Jahre“ und älter sorgt das System dafür, dass Kinder und Jugendliche beim normalen Surfen üblicherweise nicht auf problematische Websites gelangen. Wenn die jungen Internet-Nutzer jedoch gezielt und mit Ausdauer nach „bösen“ Inhalten suchen, wird man sie mittels eines Jugendschutzfilters kaum davon abhalten können (mit aktivierter OTF-Echtzeitprüfung wird es deutlich schwerer). Um den Surfraum nicht zu sehr zu begrenzen und auch z.B. weltweite Recherchen für die Schule möglich zu machen, werden dem System unbekannte Websites in den Altersstufen „ab 12 Jahren“ und höher angezeigt.
Wenn die „On-the-fly“-Filterung (OTF) aktiviert ist, dann werden dem System unbekannte Webseiten bei Aufruf einer Schnell-Prüfung unterzogen. Erkennt die Schnellprüfung problematische Inhalte, wird die Seite blockiert. Erkennt die Schnellprüfung keine problematischen Inhalte, wird die Webseite angezeigt. Ist die Seite für die Schnellprüfung nicht aufrufbar, wird sie in der Alterstufe bis 12 Jahren vorsichtshalber blockiert, ab 12 Jahre angezeigt. Die Schnellprüfung (OTF) ist in der Altersstufe ab 6 Jahren bei Installation standardmäßig bereits eingeschaltet, kann im Elternbereich jedoch individuell pro Kinderprofil deaktiviert werden. In der Alterstufe 12 – 15 Jahren ist OTF bei Installation standardmäßig ebenfalls aktiviert, kann auch im Elternbereich deaktiviert werden.
Es gibt einen umfassenden Schutz gegen Ausschalten und Deinstallieren der Software. Aber auch hier gilt: Ein Computer-Spezi mit Ausdauer und Finesse wird irgendwann die Software überlistet haben.
In anderen Worten: JusProg hilft Eltern, ihre Kinder vor möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet zu schützen. Aber Eltern können ihre medienpädagogische Verantwortung nicht an die Software abgeben.
Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind weiterhin beim Surfen, sprechen Sie mit dem Kind über die Erlebnisse, Chancen und Gefahren im Netz.
Nein, denn Altersklassifizierungen sind nie fehlerfrei und außerdem häufig eine Frage von persönlicher Einschätzung sowie außerdem abhängig vom Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes. JusProg e.V. setzt für die Altersklassifizierung sowohl automatisierte Technik (sogenannte Spider) als auch ein Team menschlicher Website-Klassifizierer (sogenannte Netagents) ein. JusProg hat speziell für die Klassifizierung anspruchsvolle Spider-Technik entwickelt, aber jede Technik hat ihre Grenzen.
Die Alterseinstufung orientiert sich am gesetzlichen Maßstab des „möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigend“ und hat dabei eher etwas langsamer entwickelte Kinder und Jugendliche im Blick. Wenn Eltern der Meinung sind, dass ihre Kinder in der Entwicklung bereits weiter fortgeschritten sind, können und dürfen sie in elterlicher Verantwortung auch eine höhere Altersklasse wählen als sie dem tatsächlichen Alter des Kindes entspricht.
Wenn Sie der Meinung sind, JusProg hat eine Website mit einer falschen Altersklasse versehen (egal ob zu hoch oder zu niedrig) oder die Website ganz übersehen, dann können Sie über www.jugendschutzprogramm.de die Website zur Überprüfung vorschlagen (Menüpunkt „Eltern“, dann Untermenü „Webseite melden“).
Die Filterlisten von JusProg arbeiten auf Domain-Basis, stufen also eine komplette Website mit einer Altersstufe ein. In der Regel gibt die Altersstufe des problematischsten Inhaltes der gesamten Website die Alterstufe vor, nur bei sehr großen Portalen mit wenig problematischem Content-Anteil wird mitunter abgewogen. Dabei basieren die Filterlisten auf der sogenannten FQDN, berücksichtigen also Domain (www.seite.de) oder auch Subdomain (meineseite.blogservice.de), aber keine Pfade.
Die JusProg-Software kann jedoch auch Einzelseiten (Webpages) individuell bewerten und dann anzeigen oder blocken. Dazu muss jedoch der Anbieter der Website die jeweiligen Einzelseiten mit einer Jugendschutz-Kennung (sogenanntes age-de.xml-Label) versehen haben, das die Software dann auslesen kann.
JusProg e.V. selbst sperrt keine Internet-Seiten. JusProg stellt lediglich Eltern und anderen Erziehungsberechtigten ein System zur Verfügung, mit dem diese eigenverantwortlich für ihre Kinder Websites blockieren können. Es liegt in der gesetzlich garantierten Elternverantwortung, ob sie das System einsetzen oder nicht. Das Erziehungsprivileg der Eltern erlaubt diesen außerdem, Websites in der Software freizugeben oder zusätzlich zu sperren (unabhängig davon, was die Filterliste sagt) und eine Altersklasse zu wählen, die zu ihrem Kind passt.
Das JusProg-Jugendschutzprogramm ist ein freiwilliges Angebot an Eltern. Diese entscheiden, ob und wenn ja wie lange sowie in welcher Weise sie das JusProg-Jugendschutzprogramm einsetzen.
Installation und Nutzung des JusProg-Systems ist für Eltern, Lehrer, Schulen und andere Erziehungsberechtigte etc. dauerhaft kostenlos. Es fallen weder Gebühren für den Download noch für die Updates der Filterliste an.
Alle Funktionen der JusProg-Software sind kostenlos. Es gibt keine In-Software-Käufe oder kostenpflichtigen Upgrades. Die Software ist auch komplett werbefrei und ohne Registrierung nutzbar. Es werden nur Daten verarbeitet, die zur Funktionalität notwendig sind. Daten an Dritte geben wir grundsätzlich nicht. Sie können die JusProg-Software jederzeit problemlos ausprobieren, bei Gefallen dauerhaft kostenfrei nutzen oder bei Nicht-Gefallen bzw. fortschreitendem Alter Ihres Kindes jederzeit wieder deinstallieren.
JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.
Die Kosten des Systems werden von den Vereinsmitgliedern getragen. Dabei handelt es sich vorwiegend um z.T. namhafte Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft verschiedener Branchen.
Das JusProg-Jugendschutzsystem ist ein reiner Jugendschutzfilter. Es ist weder gedacht noch tauglich als Netz-Filter in Unternehmen.
JusProg schützt Kinder und Jugendliche – egal wo, egal durch wen. Die JusProg-Jugendschutzprogramme für die verschiedenen Endgeräte dürfen auch von öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Jugendzentren, Internet-Cafés und auf allen anderen Rechnern eingesetzt werden, zu denen Kinder und Jugendliche Zugang haben – kostenlos.
Für Schulen eignet sich in den meisten Fällen am besten das netzwerktaugliche JusProgDNS (https://www.jusprogdns.com). JusProg kann auch bei ferngewarteten Geräten im Homeschooling eingesetzt werden und z.B. per MDM (Mobile Device Management) administriert werden. Es hängt von Endgerät und Einsatzart ob, welches JusProg-Jugendschutzprogramm sich am besten eignet.
Eine Nutzung in kommerziellen Netzwerken ist nur nach Rücksprache und spezieller Genehmigung möglich.
Wenn eine Website geblockt, also nicht angezeigt wird, erscheint eine Seite mit einer Eingabe-Möglichkeit für fragFINN (bei mit https verschlüsselten Webseiten kann technisch keine Block-Infoseite angezeigt werden). Bei fragFINN handelt es sich um eine von Medienpädagogen betreute Whitelist und Kindersuchmaschine vorwiegend für Kinder im Grundschulalter. Alle Einträge in der fragFINN-Kindersuchmaschine www.fragfinn.de sind in der JusProg-Software in den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ Jahre freigegeben.
fragFINN wird von dem gemeinnützigen Verein fragFINN e.V. betrieben. JusProg e.V. kooperiert mit fragFINN e.V..
Yougl ist ein kostenfrei nutzbare Jugendsuchmaschine. Yougl basiert auf dem Google-Suchergebnis. Jedoch werden nur Suchergebnisse aus dem SafeSearch-Modus angezeigt. Einige für Jugendliche besonders taugliche Webseiten werden im Suchergebnis hervorgehoben.
JusProg zeigt ein Yougl-Suchfeld auf der Block-Infopage in den Altersstufen ab 12 Jahre. Bei mit https verschlüsselten Webseiten kann keine Block-Infopage angezeigt werden, somit auch kein Yougl-Suchfeld.
Wenn eine Website in einer bestimmten Altersstufe angezeigt wird, dann bedeutet dies nicht zugleich, dass diese Website auch für diese Altersstufe zu empfehlen ist. Die JusProg-Filterliste richtet sich danach, welche Websites in der Altersstufe noch akzeptabel sind und voraussichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigend. Mit dieser Einschätzung ist jedoch keine Empfehlung verbunden, dass die Website in der Altersstufe genutzt werden sollte.
JusProg geht dabei ähnlich vor wie z.B. die freiwilligen Selbstkontrollen FSK für Kinofilme und USK für Computerspiele: Wenn ein Film/Spiel z.B. „ab 12“ freigegeben ist, dann ist der Inhalt für Kinder ab 12 Jahren tauglich, muss aber nicht zugleich ein Kinder-/Jugendfilm sein.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (bei JusProg in den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ voreingestellt) beinhaltet jedoch nicht nur für Kinder taugliche, sondern auch fast immer darüber hinaus auch empfehlenswerte Websites.
Das Internet wächst und ändert sich schnell. Deshalb wird die JusProg-Filterliste ständig aktualisiert, sieben Tage in der Woche rund um die Uhr.
Die JusProg-Filterliste liegt auf den Servern im JusProg-Rechenzentrum. Dort werden die Altersklassifizierungen automatisch von der Software abgefragt, während Ihr Kind im Internet surft. Damit sind immer die aktuellsten Daten Basis der Filterentscheidung, ob eine Webseite bei dem eingestellten Alter zu blockieren ist oder angezeigt werden soll.
Eltern müssen sich um die Updates nicht kümmern. Das läuft alles automatisch.
Die wichtigsten FAQs
In der JusProg-Software lassen sich folgende Altersstufen individuell pro Kind (Benutzerprofil) einstellen:
- „ab 0 Jahre“ – es werden vorwiegend die auf der Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) verzeichneten Websites angezeigt und einige Ergänzungen, die JusProg intensiv geprüft hat. Außerdem solche Webseiten, die Eltern selbst in der Software auf die persönliche Whitelist gesetzt haben und Websites, die vom Anbieter der Website mit einer speziellen Jugendschutz-Technik (age.xml / age-de.xml-Label) als „Altersstufe 0“ gekennzeichnet wurden. Alle anderen Websites werden blockiert.
- „ab 6 Jahre“ – angezeigt werden alle Websites der Whitelist der fragFINN-Kindersuchmaschine (www.fragfinn.de), von der ergänzenden JusProg-Filterliste mit Altersstufe 6 (händisch von JusProg-Mitarbeitern dafür freigegeben) sowie von der Eltern-Whitelist und Websites mit Anbieter-Kennung „ab 6“ und darunter. IP-Adressen, mit denen keine Inhalte aufrufbar sind, werden automatisiert freigegeben. Alle anderen Websites werden blockiert. Sofern Sie die „On-the-fly“-Filterung (OTF) in den Elterneinstellungen aktiviert haben (sie ist bei Installation standardmäßig für die Altersstufen 6 – 11 Jahre sowie 12 – 15 Jahre aktiviert, kann im Elternbereich deaktiviert werden), werden dem System unbekannte Webseiten einer Schnellprüfung unterzogen. Erkennt die Schnellprüfung keine Probleme, wird die Webseite angezeigt. Kann die Schnellprüfung die Seite nicht interpretieren, wird die Seite bis Alter 12 vorsichtshalber blockiert.
- „ab 12 Jahre“ – Alle nicht bekannten/blockierten Webseiten sind freigegeben. Blockiert werden die Websites von der Eltern-Blacklist in der JusProg-Software, Websites mit der Anbieter-Kennung höher als 12 Jahre (also 16, 18) sowie alle Websites, die auf der JusProg-Filterliste stehen mit Altersstufen höher als 12 Jahre. Gesperrt werden auch die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste). Wenn in der Software die On-the-fly-Filterung (OTF) aktiviert ist (in der Altersstufe 12-15 ist OTF bei Installation standardmäßig aktiviert), werden bislang dem System unbekannte Webseiten vor Anzeige noch einem Schnell-Check unterzogen und ggfls. blockiert, sollte der Schnell-Check auf der Webseite problematische Worte erkennen. Kann diese Sofortprüfung kein Ergebnis liefern, wird die Webseite in der Einstellung ab 12 Jahren angezeigt.
- „ab 16 Jahre“ – Alle nicht blockierten Websites sind freigegeben. Blockiert wird ähnlich wie bei Altersstufe 12, nur eben mit der Altersstufe 16.
Tipp: Die Altersstufen 0 und 6 arbeiten nach dem Whitelist-Prinzip: Alles Unbekannte und von der OTF-Echtzeitprüfung (standardmäßig ab 6 Jahre aktiviert) nicht Interpretierbare ist blockiert. Damit ist der Surfraum kleiner, aber sicherer. Ab der Altersstufe 12 gilt das Blacklist-Prinzip: Alles dem JusProg-System Unbekannte ist frei zugänglich (bei angeschalteter On-the-Fly-Filterung nur, wenn ein Schnell-Check keine problematischen Inhalte identifiziert hat). Damit ist der Surfraum deutlich größer, aber auch unsicherer.
Die Whitelist der Kindersuchmaschine fragFINN (www.fragfinn.de) wird von Medienpädagogen betreut und verzeichnet vorwiegend Einträge von Webseiten, die nicht nur für Kinder tauglich, sondern auch empfehlenswert sind. fragFINN ist vor allem für Kinder im Grundschulalter sehr zu empfehlen. Die Nutzung ist kostenlos und ohne Registrierung möglich.
Als Eltern möchten Sie ohne jede Einschränkung surfen. Dazu können Sie schnell den JusProg-Filter vorübergehend ausschalten, ohne die App oder die Software deinstallieren zu müssen – das gilt für alle JusProg-Jugendschutzprogramme.
Aus Sicherheitsgründen ist diese Funktion mit dem Elternpasswort geschützt. Wenn Sie das Elternpasswort vergessen haben, richten Sie zunächst mit Hilfe der Sicherheitsfrage ein neues Elternpasswort ein. Bereits bei der Installation der Software wird ihnen die Einrichtung der Elternfrage angeboten.
Bei JusProgDNS sind die Elterneinstellungen jedoch anders als bei Apps und Software.
Das JusProg-System unterstützt Eltern dabei, Ihre Kinder in die Welt des Internets zu begleiten. Deshalb haben Eltern die letzte Entscheidung, welche Websites für ihre Kinder angezeigt und welche blockiert werden – egal was die Alterskennzeichen der Anbieter auf den Websites und was die JusProg-Filterlisten oder die fragFINN-Suchmaschinen-Whitelist dazu sagen. Lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste, z.B. Kinderpornografie) lassen sich auch von Eltern nicht freischalten.
Eltern können Websites (Domains) in allen JusProg-Jugendschutzprogrammen auf eine persönliche Whitelist (dann wird die Website angezeigt) oder eine persönliche Blacklist (dann wird die Website geblockt) setzen.
Die großen Videoportale und Social Media-Angebote sind eine Herausforderung für Jugendschutzprogramme. Sie sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt, enthalten neben vielen problemlosen Inhalten aber auch möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Youtube bietet unter den vielen Millionen Videos auch solche mit Gewaltdarstellungen, Google und Bing liefern in der Bildersuche bei entsprechenden Suchworten auch Porno-Bilder.
Als Eltern werden Sie bei der Installation der Software deshalb gefragt, ob Ihr Kind folgende Webseiten aufrufen können soll: Youtube, Google, Bing, Facebook, Twitter, Instagram.
Wenn Sie mehrere Kinderprofile angelegt haben, können Sie die Einstellung pro Kind individuell vornehmen. Im Elternbereich können Sie (passwortgeschützt) die Einstellungen jederzeit wieder ändern.
Alle JusProg-Jugendschutzprogramme bieten die Möglichkeit, Youtube und Google sowie Bing in den sogenannten SafeModus zu setzen. Damit werden anbieterseitig die meisten problematischen Inhalte herausgefiltert und Sie können Ihre Kinder entspannter auf die beliebten Portale lassen.
Youtube sowie die großen Suchmaschinen Google, Bing von Microsoft und Yahoo sowie Twitter haben jeweils Einstellmöglichkeiten für „SafeSearch“, mittels derer man die Videos oder Suchergebnisse und Inhalte nach Jugendschutz-Gesichtspunkten filtern kann. Das ist besonders für Gewaltvideos und bei Suchmaschinen in der Bildersuche wichtig und funktioniert vor allem im Bereich Erotik relativ zuverlässig.
Alle JusProg-Jugendschutzprogramme bieten die Möglichkeit, automatisch den SafeModus der Portale anzuschalten. Diese Funktion sorgt dafür, dass der „SafeSearch“-Modus für o.g. Portale fest aktiviert werden kann. Sollten die Kinder und Jugendlichen auf den Portalen den Modus ausschalten, wird er automatisch beim nächsten Klick wieder aktiviert.
Durch die „SafeSearch“-Aktivierung mit dem Jusprog-Browserplugin können Sie Ihr Kind wesentlich entspannter auf Youtube, Google, Bing und Yahoo surfen lassen. Bei Twitter funktioniert die anbieterseitige Filtung allerdings nur mittelprächtig.
Bei der Installation der Software können Sie (ggfls. individuell pro Kinderprofil) entscheiden, ob der SafeSearch-Modus für die Portale aktiviert werden soll. Diese Einstellung können Sie später im passwortgeschützten Elternbereich jederzeit wieder ändern.
Technische Tipps
Das JusProg-System unterstützt Eltern dabei, Ihre Kinder in die Welt des Internets zu begleiten. Deshalb haben Eltern die letzte Entscheidung, welche Websites für ihre Kinder angezeigt und welche blockiert werden – egal was die Alterskennzeichen der Anbieter auf den Websites und was die JusProg-Filterlisten oder die fragFINN-Suchmaschinen-Whitelist dazu sagen. Lediglich die in Deutschland absolut verbotenen Websites (BPjM-Liste, z.B. Kinderpornografie) lassen sich auch von Eltern nicht freischalten.
Eltern können Websites (Domains) in der Software auf eine persönliche Whitelist (dann wird die Website angezeigt) oder eine persönliche Blacklist (dann wird die Website geblockt) setzen.
Manche Websites werden aus verschiedenen Quellen (Domains) quasi zusammengebaut. Um die Umgehungssicherheit zu erhöhen, prüft die JusProg-Software nicht nur die Haupt-Adresse (Domain), die Sie oben in Eingabezeile Ihres Internet-Browsers (Internet Explorer, Firefox etc.) sehen, sondern auch alle versteckten Quellen.
Dies hat jedoch zur Folge, dass Websites mitunter nicht richtig oder vollständig angezeigt werden, auch wenn Sie die Haupt-Domain aus der Browserzeile auf die Whitelist gesetzt und damit freigegeben haben.
Zur Lösung gibt es leider kein Patentrezept, denn die „Zuliefer-Domains“, wir nennen sie auch „Funktionsdomains“, sind in der Programmierung (Sourcecode) versteckt und für einen technischen Laien nicht leicht zu erkennen. Wenn Sie es doch probieren möchten (Sie können dabei nichts kaputt machen), dann klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine freie Fläche der Website und wählen aus dem damit aufgerufenen Menü den Punkt „Sourcecode anzeigen“ heraus. Lassen Sie sich von den unverständlichen Zeilen nicht verwirren und suchen alle in dem Kauderwelsch enthaltenen Domain-Namen heraus und setzen diese einzeln zusätzlich zur Hauptdomain auf die Whitelist. Wenn Sie nach https suchen (Tastenkombination: Strg und F), dann finden Sie leichter die enthaltenen Hauptdomains.
Tipp: In vielen (aber nicht allen) Fällen geht es einfacher:
- Tragen Sie die Domain mit einem Platzhalter ein, denn die meisten Zuspielungen kommen von einer Variante (Subdomain) der Hauptdomain. Also tragen Sie in die Whitelist besser *.site.de ein statt www.site.de, dann werden auch Bilder-Zuspielungen z.B. von bilder.site.de angezeigt.
- Wenn der Internet-Browser (Explorer, Firefox, Chrome etc.) auf Teil-Inhalte wartet, dann zeigt er dies beim Seite-Laden häufig kurz unten links im Browserfenster an. Notieren Sie die exakten dort angezeigten Domains und tragen Sie diese zusätzlich in die Whitelist ein.
- Ist die Domain vielleicht falsch auf der Filterliste gelandet? Dann können Sie das JusProg-Team bitten, die Altersklassifizierung zu überprüfen. Dazu geben Sie die Domain hier ein: https://www.jugendschutzprogramm.de/webseite-melden/ Die Überprüfung und ggfls. Freischaltung kann einige Tage dauern.
Wenn Sie Facebook freigeben oder blockieren möchten (je nach Alterseinstellung), dann müssen Sie für Deutschland vier Einträge in der Whitelist / Blacklist machen: *.fbcdn.net, *.facebook.net, *.facebook.com, *.facebook.de (Das *. ist ein Platzhalter, damit z.B. auch de-de.facebook.com berücksichtigt wird, was für den Aufruf aus Deutschland notwendig ist)
Bei „age-de.xml“ handelt es sich um ein technisches System, mit dem der Betreiber/Anbieter einer Website sozusagen der JusProg-Software automatisch mitteilen kann, welche Altersklasse seine Website hat.
Die Altersklasse wird im Grundsatz vom Website-Betreiber vergeben und die Richtigkeit der Klassifizierung von der deutschen staatlichen Aufsicht in Stichproben und bei Beschwerden überprüft. Der Website-Betreiber bekommt zur Ermittlung der zutreffenden Altersklasse Unterstützung z.B. von Jugendschutzbeauftragten, von dafür entwickelten Fragebögen (www.altersklassifizierung.de) und von den freiwilligen Selbstkontrollen der Internet-Wirtschaft.
Im Ergebnis ist die Anbieter-Klassifizierung ähnlich den Altersklassen, wie man sie als Eltern bereits von Kinofilmen (FSK) und Computerspielen (USK) kennt, nur eben für Internetseiten. Bei FSK und USK gibt es jedoch ein offizielles Verfahren („Verwaltungsakt“) zur Ermittlung der Altersstufe, bei Internet-Seiten ist dies wegen der grossen Vielzahl der Angebote i.d.R. vereinfacht.
Das sogenannte „age-de.xml-Label“ ist ein zunächst für Deutschland entwickelter neuer Standard zum technischen Zusammenspiel von Jugendschutzprogrammen und Websites. Es können mit diesem System nicht nur ganze Websites, sondern auch Einzelseiten (Webpages) von Websites individuell Altersklassen bekommen und dann entsprechend des im Jugendschutzprogramm eingestellten Alters des Kindes angezeigt oder blockiert werden. Das „age-de.xml“-Label wurde in 2011 in Deutschland offiziell eingeführt und verbreitet sich auf immer mehr Websites. Die JusProg-Software ist das erste Jugendschutzprogramm, das diese age-de.xml-Label technisch auslesen kann.
Tipp: Das age-de.xml-Label des Anbieters steht in der Rangfolge über den Filterlisten fragFINN und JusProg. Wenn also ein Website-Betreiber seine Seite als „ab 0 Jahre“ markiert, wird sie angezeigt, auch wenn die Domain nicht auf der fragFINN-Whitelist steht oder gar nach JusProg-Filterliste gesperrt werden würde. Dies ist im deutschen Gesetz so vorgesehen und hat in der Praxis den Vorteil, dass Anbieter (die ihre eigenen Websites noch am besten kennen sollten) eine besonders gut zutreffende und individuell nach Einzelseiten erfolgende Altersklassifizierung vornehmen können. Es hat jedoch den Nachteil, dass von Anbietern fälschlich oder mutwillig als „ab 0“ gekennzeichnete Websites angezeigt werden, auch wenn die Inhalte eventuell doch nicht kindertauglich sind.
Sie können per Haken in den „Benutzerprofilen“ (Info) für ein einzelnes aktiviertes Benutzerprofil oder für das Standardprofil und damit defaultmässig übergreifend für alle (nicht aktivierten) Benutzerprofile entscheiden, ob das age-de.xml-Label der Website-Betreiber bei der Filterentscheidung berücksichtigt werden soll (Haken setzen) oder nicht (kein Haken).
Tipp: Wenn age-de.xml beim „Benutzerprofil“ aktiviert ist, dann wird das Label berücksichtigt, auch wenn beim Standardprofil kein Haken gesetzt wurde.
Hinweis: Das Auslesen des age-de.xml kann das Surfen etwas verlangsamen.
Im Einzelfall können Sie Websites (Domains) auch in der JusProg-Software auf Ihre persönliche Eltern-Blacklist setzen, dann wird sie nicht angezeigt egal welche Altersklasse das age-de.xml-Label des Anbieters beinhaltet. Ebenso können Sie eine Website in der Whitelist für Ihr Kind freigeben, auch wenn das age-de.xml-Label sie eigentlich blockiert. Eine Anleitung für die Whitelist/Blacklist erhalten Sie hier.
Problemlösungen
In den Altersstufen „ab 0“ und „ab 6“ werden nur dem System bekannte Webseiten angezeigt (bei eingeschalteter On-the-fly-Prüfung ab Alter 6 auch diejenigen Webseiten, die in der Echtzeitprüfung nicht aufgefallen sind) – aber natürlich können wir nicht alle Websites von Schulen, Vereinen etc. kennen. Sie haben mehrere Möglichkeiten, um die Blockade aufzuheben:
Sie können die Website auf die persönliche Whitelist (Elternlisten) setzen, Informationen dazu finden Sie in den speziellen FAQ zu jedem JusProg-Jugendschutzprogramm.
Sie können aber auch das JusProg-Team bitten, die Website in den Filterlisten freizuschalten. Dazu geben Sie die Domain bitte unter https://www.jugendschutzprogramm.de/webseite-melden/ zur Überprüfung. Dies ist besonders dann zu empfehlen, wenn wir offensichtlich eine falsche Alterseinstufung vorgenommen haben.
Sind Sie selbst der Betreiber der Webseite oder kennen diesen? Dann ist die einfache Installation eines age-de.xml-Alterslabels mit passender Altersstufe zu empfehlen. Dies erstellen Sie entweder mit dem JusProg-Labelgenerator oder mit dem Service von www.altersklassifizierung.de. Haben Sie z.B. ein Label mit Altersstufe „ab 0 Jahren“ installiert, wird die Website immer angezeigt – egal was die JusProg-Filterliste sagt. Vorteil: Die age-de.xml-Label wirken nicht nur in der JusProg-Software, sondern bei mehreren Jugendschutzprogrammen.