Was ist JusProg?
JusProg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich zur Aufgabe gemacht hat, Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen. Zu diesem Zweck bieten wir Eltern, Großeltern, Lehrern und allen anderen, die mit Kindern und Medien zu tun haben, das kostenfrei nutzbare JusProg-Jugendschutzprogramm an.
JusProg e.V. wurde 2003 von einigen deutschen Internet-Anbietern gegründet mit dem Ziel, eine solche Filtersoftware zu entwickeln.
Ganz wichtig ist uns: Die Entscheidung über den Einsatz des Jugendschutzprogrammes liegt allein in den Händen der Eltern. Diese haben auch die letztendliche Entscheidungsgewalt über die Seiten, die aufgerufen werden können oder nicht.
Das JusProg-Jugendschutzprogramm wurde im Jahr 2012 zunächst von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), Organ der Landesmedienanstalten, offiziell anerkannt. Im März 2017 erteilte die nach Gesetzesnovelle nunmehr dafür zuständige Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) der neuen JusProg-Software für Windows ebenfalls die gesetzliche Anerkennung, die damit die Anforderungen des § 11 JMStV erfüllt. Diese Anerkennung wurde durch die FSM im März 2019 bestätigt. Die zuständige mabb hat auf Beschluss der KJM zwar zunächst den durch den JMStV definierten Beurteilungsspielraum der FSM für überschritten erklärt, dieser Bescheid wurde aber durch das Berliner Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung aufgehoben. Damit ist das JusProg-Jugendschutzprogramm für Windows weiterhin anerkannt nach § 11 JMStV und gilt die sogenannte „Privilegierung“ durch age-de.xml-Alterskennzeichen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus, kann aber Jahre dauern.
Im November 2020 hat die FSM auch die JusProg-Jugendschutzprogramme für Android und iOS offiziell gesetzlich anerkannt und (ohne Anerkennen einer rechtlichen Notwendigkeit nach JMStV) rechtlich vorsorglich auch eine „plattformübergreifende Anerkennung“ zusammen für die beiden Jugendschutzprogramme für mobile Endgeräte und JusProg für Windows ausgesprochen.